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Behandlungsablauf

Eine osteopathische Behandlung dauert ca. 50-60min.

Sie beginnt mit einer ausführlichen Anamnese. Durch die gezielte Befragung gilt es herauszufinden, wo die Ursachen des Beschwerdebilds liegen. Dafür stelle ich Fragen zu den aktuellen Beschwerden, der gesundheitlichen Vorgeschichte und den Lebensgewohnheiten. Auch Informationen zu den Körperfunktionen wie z.B. zur Verdauung und zum Herz-Kreislaufsystem können bei der weiteren Behandlung für mich wichtig sein. Denn der Ort der Funktionsstörung ist nicht immer identisch mit der aktuellen Schmerzlokalisation, da der Körper stets versucht Störungen selbst auszugleichen. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, entstehen Schmerzen oder andere Beschwerden.


Anschließend erfolgen die körperliche Untersuchung und die Behandlung.
Durch Bewegungstests von Gelenk- und Organsystemen und durch sensibles Fühlen unterschiedlicher Gewebe mit den Händen erspüre und behandele ich strukturelle und funktionelle Einschränkungen und deren Ursachen. Somit wird Ihnen eine individuell abgestimmte Therapie mit möglichst nachhaltiger Wirkung ermöglicht.

Die einstündige Behandlung gibt mir genug Zeit, neben einer ausführlichen Anamnese auch die Bedürfnisse des Patienten zu erfassen und bei der Therapie zu berücksichtigen. Für mich ist dies eine wichtige Grundvoraussetzungen der osteopathischen Behandlung.

Anzahl und Abstände der Behandlungen

Die Anzahl und die Abstände zwischen den Behandlungen hängen vom Beschwerdebild ab. Bei akuten Beschwerden können nach meinen Erfahrungen häufig 1-3 Termine ausreichen. Bei chronischen oder degenerativen Erkrankungen können mehrere Behandlungen nötig werden.

Dies ist jedoch stark patientenabhängig und nicht zu pauschalisieren. Daher entscheide und bespreche ich individuell nach jeder Behandlung ob und wann der nächste Termin erfolgen soll.

Was soll ich mitbringen?

Bringen Sie gerne eine bequeme kurze oder lange Sporthose mit und falls vorhanden ärztliche Befunde wie zum Beispiel MRT- oder Röntgenbilder oder einen entsprechenden Arztbericht.

Kosten und Erstattung

Gesetzliche Krankenkassen
erstatten die Behandlungskosten oft anteilig. Der Betrag der Bezuschussung  variiert jedoch von Kasse zu Kasse. Einige Krankenkassen fordern hierfür ein vor dem Behandlungstermin ausgestelltes Empfehlungsschreiben durch einen Arzt.

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten je nach vereinbarten Konditionen  die osteopathischen Behandlungen häufig vollständig. Ich rechne hier nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.

Die Anforderungen an den Osteopathen (ein abgeschlossenes Osteopathiestudium an einer anerkannten Schule und die Mitgliedschaft in einem Osteopathieverband) erfülle ich. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die genauen Voraussetzungen zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Weitere Informationen zur Erstattung osteopathischer Behandlungskosten durch die Krankenkassen finden Sie hier.

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